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19 September 2007

Der Fluch eines versäumten Gesetzes

Als der Mensch das Fliegen lernte, wurde dadurch ein Universum neuer Möglichkeiten erschlossen. Die ersten Nutzer neben den Abenteurern waren die Postkunden, deren Sendungen schneller befördert werden konnten. Dann haben auch sehr schnell die Militärs des Fliegen für sich entdeckt. Einmal um nachzusehen, was der Feind so tut, aber auch um diesen direkt angehen zu können. Später folgte dann die Beförderung von Passagieren.

Aufgrund der militärischen Bedeutung des Luftverkehrs ist es im Verhältnis zwischen den Nationen schon lange klar, das ausländische Flugzeuge den Anweisungen der jeweiligen nationalen Behörden folge zu leisten haben. Wie diese Anweisungen auszusehen haben, ist international verabredet. Im Regelfall erfolgt die Kommunikation über Funk durch die Fluglotsen. Gibt es eine Problem, erfolgt die Kommunikation direkt vor Ort mit den Militärpiloten. Wird auch hier das Folge leisten verweigert, so können Sie im Extremfall abgeschossen werden, falls der betroffene Staat vitale Interessen gefährdet sieht. So geschehen zum Beispiel am 1.9.1983,als eine koreanische Boing 747 durch ein versehen in den sowjetischen Luftraum eindrang, und die Gefahr bestand das wichtige Anlagen zur militärischen Beantwortung eines nuklearen Erstschlages ausgekundschaftet werden.

In den ersten Tagen des Luftverkehrs wäre es selbsterklärend gewesen, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen des Flugbetriebes auf die am Boden lebenden Menschen erlassen hätte, welches auch den Abschuss von inländischen Maschinen die außer Kontrolle geratenen sind, enthalten hätte. Dabei muss es ja auch nicht, wie jetzt heiß diskutiert, primär um Terrorismus gehen. Es kann einfach auch so sein, das technische Probleme vorliegen. So wie beim dem Absturz, bei dem der Golfer Payne Stewart am 25 Oktober 1999 ums Leben kam. Durch einen Druckabfall haben dort alle Menschen an Bord der Maschine das Bewusstsein verloren, und das Flugzeug flog auf Autopilot weiter. Wäre eine Großstadt der hochgerechnete Einschlagsort gewesen, so wäre das Flugzeug auf Befehl des US-Präsidenten hin abgeschossen worden, weil die USA ein entsprechendes Gesetz haben. Dies ist eine besondere Form der Gefährdungshaftung derjeniger, welche zusammen ein Flugzeug zu irgend einem Zweck benutzen. Wenn keiner mehr in der Gruppe in der Lage ist, die Sicherheitsinteressen der Menschen am Boden zu waren, dann hat die Allgemeinheit ein Recht darauf, das Maßnahmen zur Gefahren abwehr ergriffen werden. Die allerletzte Maßnahme in der Kette ist das Herbeiführen eines kontrollieren Absturzes.

Jetzt haben sich aber unsere Gesetzesschreiberlinge zum richtigen Zeitpunkt zum wiederholten mal der Denkarbeit entzogen, und nicht alles zu ende bedacht. Heute, wo fast jeder schon mal in einem Flugzeug gesessen ist, wird nunmehr nur nach den normalen Regeln der Notwehr / Nothilfe gedacht. So auch schon wegen mangelnder argumentativen Geschick der Bundesregierung vom Verfassungsgericht bestätigt. Also ein Flugzeug ohne Geißeln nur mit Tätern kein Problem; aber eines mit Fluggästen, da könne man nicht Leben gegen Leben Aufrechnen. Dabei ist auch dieser Fall eigentlich nur ein Spezialfall der oben beschriebenen Gefährdungshaftung. Niemand an Bord ist in der Lage, die Gefahr zu beseitigen. Die einen wollen nicht, die Anderen können nicht, weil sie von denen die nicht wollen in Schacht gehalten werden oder schon getötet wurden.

Die Situation ist im Moment echt verfahren. Satirisch könnte man feststellen, das im Moment wohl nur übrig bleibt, jedwede inländische Flugaktivität zu verbieten, um eine Gefährdung der Bevölkerung adäquat auszuschließen, da ausländische Flugzeuge in so einem Fall ja abgeschossen werden können.

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