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29 Oktober 2009

Wenn die Benutzung der Verkehrszeichen zur Ermessenssache wird.

Mithilfe von Leuchtdioden gibt es Einbausätze, welche die Straße unter einem Fahrzeug z.B. mit blauem Licht ganz leicht beleuchten. Ich fände den Look extrem futuristisch und eine tolle Idee, nur hat man mir gesagt, das dies in Deutschland gesetzlich nicht zulässig ist. Die Begründung, dies würde die Signal Signatur des Fahrzeugs verändern und sei insofern eine Gefährdung für den Straßenverkehr. Das konnte ich so zwar nicht nachvollziehen, weil die konstanten blauen LEDs im Vergleich zu Rück-, Blick-, Brems- und Fahrlicht auf größere Entfernung völlig untergehen, aber gut, Gesetz ist Gesetz.

Auf der anderen Seite passiert Folgendes, was meiner Ansicht nach wirklich eine akute Verkehrsgefährdung darstellt, und die Polizei scheint das nicht mal zu Interessieren. Im einzelnen: Am Montag Abend fuhr ich zu einem Kunden, um bei der Inbetriebnahme einer Messeinrichtung behilflich zu sein. Als ich in 35614 Aßlar auf Bundesstraße 277 etwa in der Mitte des Ortes auf Folgende Baustelle gestoßen bin.



Soweit so gut, ist erstmal nichts besonderes. Aufgenommen habe ich das Bild in der Nacht so gegen 1, als ich mich der Baustelle auf dem Rückweg aus der anderen Richtung genährt habe. Denn auch aus der anderen Richtung habe ich das Verkehrszeichen 308 an der selben Baustelle wahrnehmen müssen.




Das dieses Verkehrszeichen auf den Kopf stand, ist mir wie immer erstmal entgangen. Es ist bei weiten nicht so, das alle Menschen ihre Umwelt auf die gleiche Weise wahrnehmen. Das bekannteste Beispiel für eine abweichende Wahrnehmung ist die Farben Blindheit in all ihren Formen. Da z.B. die rot-grün Blindheit vergleichsweisse oft vorkommt, ist es eben nicht dem Ermessen der Hersteller überlassen, wo grün bei einer Ampel ist. Heute könnte man technologisch gesehen, rot, gelb und grün in einem Signal integrieren, aber dann könnten rot-grün Blinde Menschen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Für sie ist Wichtig, das das untere Licht immer grün ist.


Ich sehe zwar alle Farben, aber dafür sind für mich symmetrische Dinge mehr oder weniger Identisch. Spiegelschrift lesen ist für nicht wirklich eine große Herausforderung, und das Schriftzeichen oder andere Symbole um 180° gedreht sind, nehme ich erstmal gar nicht zu Kenntnis. Die FAZ hat in den 1990'ger Jahren mal einen Artikel über diese Begabung geschrieben, und dabei das Wort "Überkopflesen" auf den Kopf geschrieben. Ich haben lange über die Bedeutung des Wortes nachgedacht, bin zu keinem Ergebnis gekommen und habe dann erst beim Lesen verstanden, worum es dem Autor ging. Zum Schluss habe ich dann noch festgestellt, das es "Überkopflesen" auf dem Kopf stehend gedruckt war, was bis dato völlig an meinem Bewusstsein vorbeigegangen ist. Die Designer von Verkehrszeichen wussten um solche Problem, so das es keine zwei durch Symmetrie überführbare Verkehrszeichen gibt. Das richtige Zeichen wäre Zeichen 208 gewesen.

Bei der Stadt Aßlar gibt es wohl eine Baufirma, bei der aus welchem Grund auch immer, das Zeichen 208 Mangelware ist. Jedenfalls war das nicht der Erste Vorfall dieser Art. Bereits im letzten Jahrhundert habe ich einen solchen Vorfall beobachtet, als ich mit meiner Mutter zum Einkaufen unterwegs wahr. Ich habe mich damals an die Polizei gewandt, und der Verantwortliche hat wohl einen Einlauf mit Höchstdruck bekommen, jedenfalls war die Sache nach einer halben Stunde bereinigt.


Jetzt war das Problem nicht auf einer Nebenstraße, sonder auf der doch recht viel befahrenen Bundestrasse 277. Sie stellt neben der A45 die Hauptverbindung zwischen dem ländlichen Bereich im Dilltal und der Industriestadt Wetzlar dar. Ich habe deshalb am Dienstag Morgen, als ich zum zweiten Mal in dieser Woche an die Baustelle kam und erkannte, das von beiden Seiten der Engstelle das Verkehrszeichen 308 aufgestellt wurde, den Notruf von meinem Handy aus gewählt. Nachdem ich den Fall geschildert habe, wurde ich zunächst mit der Polizei in Wetzlar verbunden, welche als Zuständige stelle benannt wurde. Nach nochmaliger Schilderung des Sachverhaltes meinte der zuständige Beamte, das er das jetzt nichts unternehmen könne. Fand ich schon komisch, denn Vorfahtszeichen so aufzustellen, das Kollisionen möglich sind, ist meiner Meinung nach eine aktuelle schwere Gefährdung des Straßenverkehrs und solche zu bereinigen ist Aufgabe der Polizei. Der Mann sagte, ich solle Morgen bei der Stadt anrufen. Dabei klang es so, als sei der Mann der Meinung, als gäbe es einen Gestaltungspeilraum bei der Verwendung von Verkehrszeichen, und die Stadt müsse prüfen, ob sie da Was unternehmen wollte. Da ich zur sehr zeit viel Nachts arbeiten muss und ich nicht verantwortlich sein wollte, das jemand zu Schaden kommt, weil ich am nächsten Morgen logischer weiße nicht früh genug wach geworden wäre, habe ich das Abgelehnt, und Ihm gesagt, er solle das Problem im Wege der polizeilichen Arbeit beseitigen lassen.

Zu meinem entsetzen war das Problem in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch immer nicht nicht beseitigt, in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag war die Baustelle dann nicht mehr vorhanden. Was tut die Polizei eigentlich, wenn Sie die Beseitigung von Gefahren im Straßenverkehr scheinbar nicht mehr zu Ihren vordringlichen Aufgaben zählt.