Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

07 Februar 2010

Ilse Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger wollen privaten Journalismus mit Hilfe von Google Street View Propaganda verbieten

Ilse Aigner, Ministerin für Verbrauchschutz, und die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wollen Google Street view verhindern. Warum eigentlich? Google fotografiert den öffentlichen Raum. Ok, wenn jemand an der falschen Stellen ab gelichtet wird, so kann das Peinlich sein. Etwa wenn sich Jemand vor dem Haus seiner Ex Geliebten befindet, wenn der Google Waagen vorbeikommt, dann ist das mitunter wirklich peinlich. Etwa so peinlich, wie wenn er dort von der besten Freundin seiner Frau oder gar von seiner eigenen Frau dort gesehen wird. Dabei ist das viel wahrscheinlicher, weil der Waagen von Google nur einmal vorbeikommt. Verhindern kann man das erstere auch nicht schließlich ist die Straße ein öffentlicher Raum.

Ich selbst habe zum Beispiel einen Rundgang durch Coventry mit Google Street View verwendet, um für meinen Artikel über die Zerstörung Dresdens die Zerstörungen in Coventry anzusehen. Häuser wurden wieder aufgebaut, aber man Erkennt am Stiel der Zeit doch recht gut die Grenzen der Zerstörungen, so wie ich sie auch in Hamburg, Würzburg oder Magdeburg selbst schon gesehen habe.

Eine solche virtuelle Reise ist zwar nicht mit dem Augenschein vor Ort zu vergleichen, weil man keinen Kontakt zu den Menschen hat. Trotzdem ist es meines Erachtens viel besser als jeder Bericht, weil man selber navigieren kann. Insofern kann man selbst die Stichprobe auswählen. Viele Bilder die man in Filmen sieht sind zwar richtig, die Auswahl des Materials aber erfolgt immer nach den Interessen des Regie führenden und dem, welche Geschichte er erzählen will. Das gleiche gilt natürlich auch für die Urlaubsplanung.

Jetzt wollen Ilse Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger das photographieren und veröffentlichen von Bildern aus dem öffentlichen Raum offensichtlich dahingehend ändern, das die Inhaber der Objekte um Einverständnis ersucht werden müssen. Aber Gesetze gelte für alle, das heißt auch Sie und jeder Andere muss bei jedem Foto das wir ins Internet stellen, die Genehmigung derer einholen, deren Anwesen wir ablichten.

Dadurch würde z.B. die Pressearbeit extrem eingeschränkt, so weit eingeschränkt, das man vermutlich für Journalisten wiederum eine Ausnahme von dieser Regelung machen müsste. Wie wichtig das ist läßt sich daran erkennen, das es eine extra Schranke der Urheberrechts gibt, um Bild und Tonaufnahmen in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dies nennt sich Panorama Freiheit. Wenn man alles so zusammenzählt, läuft die angebliche "Datenschutzinitiative" auf ein Verbot des privaten Journalismus hinaus. Denn einen Blog Artikel wie dieser über Missstände im Verkehr wäre so dann illegal, weil man als Privater vermutlich noch weniger die Einwilligung bekommt, als eine finanzkräftige Firma wie Google. Das gilt dann auch für solche Situationen, wo die Integrität des Staates gefährdet ist, wie bei den Polizeiübergriffen auf die Demo Freiheit statt Angst. Damit ist dann dem "unter den Teppich kehren" wieder Tür und Tor geöffnet.

Bedenkt man, wie "gefährlich" der private Journalismus im Zusammenwirken mit leistungsfähigen Suchmaschinen, welche die Redaktionelle Arbeit machen, für die klassischen Holz und TV Medien als Konkurrent sind, dann macht die groß getrommelte Initiative plötzlich massiv Sinn, um für Politiker das vergangene, gut beherrsch- und steuerbare Situation wiederherzustellen und nach Möglichkeit zu zementieren.

Nachtrag von 8 Februar 2010: Jetzt melden sich die bankrotten Städte und wollen von Google Geld, dafür das Google sie im Internet präsentieren darf. Der Gipfel der Dummheit! Erstens wird Google Street View durch die Panoramafreiheit rechtlich gestützt. Zum anderen hat da wohl jemand nicht verstanden, was Google macht. Google lebt von Werbung im Internet. Und mit der Rate wie das Internet z.B. für die Planung vom Urlaub an Gewicht gewinnt, wird es für Städte, die Einnahmen aus Fremdenverkehr haben, wichtiger, in Google Street View vertreten zu sein. Die Städte sollten sich freuen, das sie kostenfrei aufgenommen werden. Wenn Sie sich jetzt dagegen sperren, dann werden sie Irgendwann dafür Zahlen müssen. Städte, für die sich keiner Interessiert, für die wird sich auch Google nicht interessieren, weil dort ja kein Werbeumsatz zu machen ist. Jeder Betreiber von Webseiten ist froh, wenn er bei Google prominent vertreten ist - viele müssen dafür viel bezahlen. Dies wird, mit dem zukünftigen Aussterben der A-Binäriker (Leute die nicht mit dem Computer umgehen können) auch für all die nicht virtuellen Dinge des täglichen Leben immer wichtiger werden.

Zweiter Nachtrag: Mit der Annahme, das die Politik die Panoramafreiheit absägen will, liege ich richtig, wie ein vielsagender Artikel auf www.pro-panoramafreiheit.de zeigt: Panoramafreiheit in Gefahr

04 Februar 2010

Frei empfangbare TV Sender brauchen ein neues Geschäftsmodell

Der Geschäftsführer von RTL forderte auf am 28 Januar auf einem Symposium des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Telekommunikationsunternehmen zivilrechtlich für die Taten Ihrer Kunden in Anspruch nehmen zu können. Diese Forderung ist ein super massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Denn ein Telekommunikationsunternehmer kann sich dann nur gegen solche Forderungen wehren wenn er entweder:

Eine Vertragsvereinbarung in seine Verträge aufnehmen, nach denen der Kunde verpflichtet ist, dem Provider eventuell zu leistende Schadensansprüche zu ersetzen. Da der Provider aber auf den Kosten sitzen bleibt, wenn beim Kunden mangels Masse nichts zu holen ist, wird ein ungenfiltertes Internet ein Privileg von Wohlhabenden Menschen werden, denn nur bei diesen ist es dem Provider möglich den Regress weiterzugeben. Im Zusammenhang mit der immer zunehmenden Bedeutung des Internets zur politischen Willensbildung ein absolut inakzeptables Szenario. In Zukunft wird das Recht auf Verbreitung seiner Meinung in Wort, Bild und Ton aus Artikel 5 sich im wesentlichen auf die Verbreitung im Internet stützen, schon allein deshalb, weil es der billigste Weg ist. Für diesen Blog z.B. entstehen mir keine Kosten, und jeder der Ihn lesen will, kann meine Meinung hier einsehen.

Alternativ kann der Provider die Verbindungen seiner Kunden intensiv filtert um Rechtswidrige Inhalte abzufangen. Hier ist der Kollateralschaden noch viel größer. Zum einen braucht der Provider Unmenge an Daten, um statistische Analysen machen zu können, um diese Inhalte identifizieren zu können. Artikel 10, das Fernmeldegeheimnis, des Grundgesetzes ist damit schon mal völlig obsolet. Die Rechteinhaber werden, wenn sie Ihrem bisherigen Gepflogenheiten folgend, aber Ihre Verträge nicht veröffentlichen. Somit werden Provider extreme Probleme haben, legale von illegalen Angeboten zu trennen. Sie würden also, ihren Geschäftsinteressen folgend, eher zu viel Sperren als zu wenig, insbesondere was Angebote aus dem Ausland. Damit wäre dann der Freie Zugang zu Informationen, insoweit das nach Artikel 5 keine Zensur stattfindet, Vergangenheit - denn Provider würden erst dann durch schalten wenn sie sicher sind, das der aufgerufene Inhalt legal ist.

Möglicherweise wird diese Überzogene Forderung erhoben, um die Forderung eine einer GEZ ähnlichen Finanzierung aus einem Urhebertopf auf den Verkauf von Geräten voran zu bringen. Die RTL Gruppe ist eine Sendergruppe, die vor allem jüngere Menschen anspricht. Ich bezweifele ob Herr Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, nicht drauf und ist, sich die Sympathien seiner Hauptzielgruppe gründlich zu verscherzten so wie das SPD und CDU schon passiert ist. Wenn er weiter auf solchen verfassungswidrigen Forderungen beharrt, dann werden ich nicht umhinkommen, die Kanäle der RTL Group von meinem Reciever zu verbannen, und natürlich auch Bekanntenkreis dafür zu werben, es ebenfalls zu tun. Schade, ich mag Bones.

Dabei ist die größte Bedrohung des Geschäftsmodell von Herrn Zeilers Firma des frei empfangbaren Fernsehen überhaupt nicht illegaler Natur. Heutiger Fernseher haben zwar eine DRM fähige Digitalschnittstelle, das HDMI, das hindert aber niemanden HDTV Daten aus einem Rechner auf den Fernseher auszugeben. Das klappt prima, ich nutze das selbst für Präsentationen vom Laptop. Mit einem Mehraufwand von 30€ kann man einen Handelsüblichen billig PC, z.B. von Aldi, zu einem veritablen Videoarchiv ausbauen. Das Aufzeichnen von Bild und Tonmaterial das gesendet wurde zu Privaten Zwecken ist legal und wird durch eine Schrankenbestimmung des Urheberrecht gedeckt. Das Problem ist nur, ein Rechner ist mehr als ein dummer Videorecorder. Das automatisierte Aufzeichnen von Sendungen die seinen Besitzer interessieren können, ist Stand der Technik.

Diese Daten können aber auch verarbeitet werden. Ich selbst habe mir gar keinen Fernseher gekauft, sondern für 37€ eine kleine Box, die aus dem Fernsehsignal ein hoch aufgelöstes Signal für meinen Computermonitor erstellt. Diese 3D Interpolation um den Interlace zu eliminieren, 2 Raumdimensionen und die Zeitdimension, leistet unglaubliche gute Arbeit. Das Bild ist, mit 75 Bilder pro Sekunden, richtig ruhig und durch die Auswertung der Daten aufeinander folgender Frames wahrnehmbarer schärfer. Dabei verwendet diese zigarettenschachtelgroße Box nur einige Frames, so das nur eine kaum wahrnehmbare Verzögerung entsteht.

Werden die Bilder längerer Zeiträume ausgewertet, so kann die Auflösung noch weiter verbessert werden. Viele Filme enthalten sogenannte Kamerafahrten, so das eine Szenerie von verschiedenen Standorten aus aufgenommen werden. Dabei entstehen Aufnahmen von Dingen im Vordergrund mit hoher Auflösung, die dann an anderer Stelle im Hintergrund zur Verbesserung der Auflösung genutzt werden können. Die automatisierte Verarbeitung des Bildmaterials kann aber noch weiter gehen. Die Sender müssen, einer Auflage der Rechteeininhaber folgend, eine Sendekennung einblenden. Während das reguläre Programm läuft, wird ein Senderlogo eingeblendet. Dies geschieht, um legale Fernsehmitschnitte von Illegalen Kopien von Kauf DVD's & Co unterscheiden zu können. Das Problem ist, Werbung hat diese Kennungen nicht. Das ist eine vorzüglicher Ansatz zur Elimination der meist lästigen Einschub Werbung. Das Problem könnten die Sender ja noch beheben, indem sie Ihre Kennung immer ausstrahlen, sofern sie nicht durch Auflagen daran gehindert werden. Aber die Werbeblöcke haben noch weitere algorithmische Schwachstellen. So werden nach den Werbeblöcke gerne einige Sekunden von Film wiederholt, was Software Erkennen kann. Auch das kann man, wenn man Unannehmlichkeiten für seine Zuschauer in Kauf nimmt, unterlassen. Aber Werbeblöcke werden auch exzessiv Wiederholt. Die Technik, so etwas zu unterdrücken, ist in Spamfiltern zu Perfektion Entwickelt worden, und lässt sich, mathematisch betrachten, auch auf Videodaten portieren.

Insoweit wird die Politik des DRM geschützten HD+ zu nutzen, bei dem eine Aufzeichnung, die dem Verbraucher rechtlich an sich zusteht, verhindert werden soll, absoluter Mist. Welcher Verbraucher wird schon wegen etwas schärferer Bilder sich mit 25% Werbung zumüllen lassen, nur weil der Sender das auslassen von Filmsegmenten verboten ist. Also für mich sind VOX-HD und RTL-HD keine Optionen.

Die Frage ist, welche Optionen kann man ergreifen, um den Programmanbietern ein prosperierende Zukunft zu sichern, ohne das man wichtige Bürgerrechte über Bord wirft. Der klassische Werbeblock kommt aus dem Dunstkreis der GEZ finanzierten Sender. Vermutlich durch Ihre (zu?) guten Kontakte zu den Politiker dieses Landes haben diese es Erreicht, das dieses Modell auch den privatrechtlichen Fernsehsender aufs Auge drückt wurden. Aber wie gesehen, dieser klassische Werbeblock hat keine dauerhafte Zukunft mehr. Eine Werbung durch Produkt Placement kann nicht algorithmisch eliminiert werden. Diese Form der Werbung ist also Zukunftssicher. Eine weitergehende Verbreitung des Materials fördert den Wert des Produkt Placement zusätzlich. Und sie ist bereits gang und gäben, denn die Filme aus Hollywood & Co werden auch durch Produkt Placement Finanziert. Wenn James Bond etwas verwendet, das man normal erwerben kann, dann kann man davon ausgehen, das sich das der Hersteller sich das was hat Kosten lassen.

Fernsehsender dürfen also solche Filme senden, aber nicht nach diesem Verfahren selber Produkte herstellen. Das ist absolut lächerlich! Vermutlich sogar rechtswidrig, weil sie so gegenüber anderen Herstellern von audio-visuellem Material benachteiligt werden. Es ist doch absurd, das die ProSieben Sat1 Media AG eigene Sportsendungen als "Dauerwerbesendung" kennzeichnen müssen, nur im in den selbst veranstalteten Funsportevents wie der WOK-WM die in der Sportszene typischerweise verwendeten Werbebanden aufstellen zu dürfen. Das ist Lachhaft.

Bleibt zu klären ob man GEZ finanzierten Sendern das auch erlauben soll. Meiner Meinung nach nur, wenn nachweislich keine Gebührengelder, direkt oder indirekt in eine Sendung geflossen sind und diese durch ein Anderes Sendelogo kenntlich gemacht wird. Die Gründe hierfür sind, das die GEZ Sender typischerweise von älteren Menschen gesehen werden. Diese sind die jahrzehntelange Trennung von Programm und Werbung gewohnt, und würden unter Umständen unterschwellig beeinflusst ohne es zu merken. Auf der anderen Seite sollte man GEZ finanzierte Sender eine chance Einräumen, in eine zukunftssichere Form zu migrieren.

03 Februar 2010

Gedenken an die Zerstörung Dresdens durch Coventrieren

Dresden wurde durch Luftangriffe auf Dresden im Zweiten Weltkrieg von der Royal Air Force (RAF) und der United States Army Air Forces (USAAF) in der Zeit vom 13. bis 15. Februar 1945 fast vollständig Zerstört.

Dabei kam eine sich im zweiten Weltkrieg etablierte Form des Luftkriegs zum tragen. Es wurden erst starke Sprengbomben abgeworfen, um die Strukturen in der betroffenen Stadt zu beschädigen. So wurden die Dächer und Fensterscheiben zerbrochen. Anschließend wurden Brandbomben geworfen. Durch die vorangegangenen Beschädigungen waren alle Gebäude so vor geschädigt, das bereits leichter Funkenflug ausreicht, um in Brand zu geraten.

Aufgrund von Thermikeffekten kommt es bei einer größeren Zahl von Bränden zu einer Windbewegung, welche den Funkenflug horizontal in die benachbarten Gebäude zieht, so das nach und nach immer mehr Gebäude Feuer fangen, weil ja auch die Thermik und damit der Wind immer stärker wird und Sturmstärke erreicht. Der Effekt ist verheerend, eine Atombombe wäre auch nur in sofern schlimmer, als eine Radioaktive Kontamination auftritt. Siehe Bilder Links aus dem Bundesarchief

Nach neuesten historischen Untersuchungen kamen dabei zwischen 18.000 und 25.000 Menschen ums Leben. Das Gedenken an den Tod dieser Menschen ist wohl unabsichtlich ins Hintertreffen geraten, weil viele Menschen befürchten, dadurch die Naziverbrechen in irgendeiner Weiße auch nur partiell zu Relativieren. Das ist aber nicht war, weil in unserer Rechtsordnung ja jedem der Angegriffen wir das Recht zugestanden wird, sich zu wehren. Selbst wenn die Verteidigung die Grenzen des Angemessenen übersteigt, ist das zwar kein Ruhmesblatt, bleibt aber ohne Folgen. Man spricht dann von Notwehrexzess (§ 33 StGB). Dort heißt es klipp und klar "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft". Und mindestens Verwirrung herrscht im Krieg immer, ist es doch typischerweise so, das jede Seite nicht weiß, was die andere kann oder vorhat.


Die Technik des Abwerfen von Sprengbomben mit anschließenden Feuersturm durch Brandbomben wurde im nationalsozialistischen Deutschland entwickelt und erstmals im großen Stiel gegen die Stadt Coventry in England angewandt. Das Ergebnis war das gleiche, siehe Bild Rechts aus dem Bundesarchiv. Der unsägliche und großmäulige Nazipropagandaminister Göbbels prägte für diese Form der pseudoatomaren Angriffs den verniedlichenden Euphemismus "Coventrieren". Da er damit aber auch ein Junktim zwischen dem Ort des ersten Angriffes und der Schuld des deutschen Angriffskrieges geschaffen hat, sollte man diesen Euphemismus aktiv am Leben halten, und ihn beim Gedenken an die Zerstörungen aus der Luft in Deutschland verwenden. Dresden war ja nicht die einzige Stadt, die im 2. Weltkrieg Coventiert wurden, z.B. Würzburg oder Hamburg hat es auch übel erwischt.

Das Gedenken ist in sofern Wichtig, als das es viele Menschen auch heute noch Intellektuell im brauen Sumpf der Nazi Blut- und Bodenideologie festsitzen. Die Anführer diese Gruppen versuchen nun das Unheil der Coventrierungen Deutscher Städte für die Verbreitung genau jener Ideologie zu Instrumentalisieren, welche Anlass für die Conventrierungen des 2. Weltkriegs war. Das diese viele Dresdner auf die Palme bringt, kann ich gut verstehen. Trotzdem kann ich das Blockieren der von den größtenteils national eingestellten Menschen initiierten Demonstration nicht gutheißen, weil eine Demonstration zum Gedenken an Kriegstoten kann definitiv nicht Illegal sein. Die Demonstration zu verhindern, ist eine Beschädigung eines der wichtigsten demokratischen Grundrechtes.

Hinnehmen muss Mann die Sache deshalb noch lange nicht. Es ist ja so, das die Nazianalsozialisten ja ausdrücklich ihr Einverständnis für diese Form der pseudoatomare Kriegsführung gegeben haben. Nazis sind also die absolut letzten, die sich über die Coventrierung Dresdens beschweren sollten.



Meiner Meinung nach sollte man die Demonstranten wirksam an Ihre geistigen Vorgänger erinnern. Am einfachsten dadurch, das eine lokaler Radiosender während der Demonstration eine geeignete Endlosschleife mit der Rede von Herrn Göbbels, eines ihren führenden Idols, sendet, und die Anwohner einfach das Radio auf drehen und die Fenster öffnen. Durch den Nachhall welchen den vielen Quellen erzeugen würden, wird der plumpe Jubel der verblendeten und dummen Nazis noch gespenstischer Wirken als er ohnehin schon ist.

Falls sich kein Radiosender für die Idee begeistern kann, könnte man alternativ auf PC's zurückgreifen, die ein über NTP synchronisiertes Script verwenden, um eine Datei mit dem Soundtrack wiedergeben.