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23 Juli 2010

Wenn Kinder gegen Kinder gewaltätig werden.

Die aktuellen Meldungen in Presse und Rundfunk über die Vergewaltigungsorgie auf der Insel Ameland werfen ein Schlaglicht darauf, das sehr viel Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von diesem selbst ausgeht. Und dabei handelt es sich sehr oft um schwere Verbrechen, dem z.B. das verbreitete Abziehen ist nicht mehr und nicht weniger als Raub! Die Sanktionen des erziehungsorientierten Jugendstrafrecht sind für potentielle Opfer völlig unsichtbar. Verhandelt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Strafen, wie Freizeitarrest oder Sozialarbeitsstunden, finden außerhalb der Schulzeit statt.

In der Wahrnehmung potentieller Opfer Wirkt die Drohung: "Wage es nicht zu Petzen, sonst kriegst du so was von in die Fresse" absolut glaubhaft und realistisch, selbst wenn eine Anzeige stattgefunden hat. Erschwerend kommt hinzu, das viele Erwachsene mit der Standartantwort "Wehr dich (du Weichei)!" an kommen. Das führt dazu, das sich Auseinandersetzungen unter den Schülern unbegrenzt Aufschaukeln können, und auch noch ein negatives Vorbild für die Jüngeren liefern.

Unser Staat verlangt von seinen Bürgern, auf Gewalt weitestgehend zu verzichten, und Garantiert im Gegenzug die Körperliche Unversehrtheit. Die Verpflichtung, dieses Umzusetzen, wiegt dann umso schwerer, wenn die freie Wahl des Aufenthaltsortes z.B. durch die Schulpflicht aufgehoben wurde.

Es bedarf also einer Reform des Jugendstrafrecht, so das die Sanktionen als solche für gleichaltrige und jüngere Wahrnehmbar werden. Damit werden mehrere Probleme mit Jugendlichen behoben. Zum einen dürfte sich die Mauer des Schweigen verringern, zum anderen aber auch die Motivation zur Nachahmung von Rüpeln verringert werden.

Mein Vorschlag, mit der Verurteilung wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit dem Schulbesuch oder an einem Mitschüler oder seinen Verwandten, ist automatisch in Verweis von der Schule inklusive Hausverbot verbunden. Jede Pause mit dem Bezug von Prügeln rechnen zu müssen, das weiß ich noch aus der eigenen Schulzeit, ist extrem Unangenehm. Mit Sicherheit ist so was den schulischen Leistungen abträglich, in Extremfällen vermutlich sogar Gesundheitsschädlich.

Ein Schulverweis und das Hausverbot kann hier hilfreich sein. Darüber hinaus hat der Täter in Form eines früher klingelnden Weckers eine stete Erinnerung an sein Fehlverhalten, so wie ein Vorbestrafter Erwachsener eben auch nachwirkende Nachteile seiner Verurteilung hat.

Natürlich kann und wird so manch ein Übeltäter auch versuchen, seine Opfer auf dem Weg zur Schule abzufangen. Aber hier hat man schon mehr Möglichkeiten, mit geschickter Strategie auszuweichen. Nur in der Schule, dort ist klar definiert wann man wo sein muss, und wo man eine abkriegen kann.

Würde man den Schülern ein klares Signal senden, das die Schule kein rechtsfreier Raum ist, in dem nur der Stärkste überlebt, so werden wir sicher auch eine erhebliche Amoklauf Prävention bewirken.

22 Juli 2010

Die Lügen die mittlerweile Überflüssigen öffentlich rechtlichen Sender.

In ihrem Blog Netzlese führt Sandra Mamitzsch aus, das sich Rundfunk und Presse sich zu Inhalteanbietern weiter entwickeln, und dieses auch in den Standpunkten der Markt Teilnehmer repräsentiert wird.

Leider ist da ein Fehler in der Betrachtung enthalten: ARD und ZDF haben ihre Existenzberechtigung, auch ohne Internet, bereits verloren! Außerdem sind sie ja Inhalteanbieter mit Zwangsfinanzierung, was unvereinbar ist mit einem Status von "einem unter vielen".

Der öffentlich rechtliche Rundfunk wurde ins Leben gerufen, als man nach dem 1000 jährigen Reich mit entsetzen Festellen musste, was man mit Monopolindoktrination erreichen kann. Synonym dafür war der Volksempfänger, auch liebevoll Göbbels-Schnauze genannt, welche Unterhaltung und die Regierungsauflassung unters Volk brachte.

Mit dem öffentlich rechtlichen Rundfunk sollten zwei Dinge erreicht werden. (1) Die Regierung sollte keinen direkten Zugriff auf die elektronischen Medien haben. Das war damals besonders relevant, weil die technische Entwicklung noch im Anfangsstadium war, und nur Sendefrequenzen von 50MHz möglich waren.

Damit konnte man nur ein Fernsehprogramm realisieren und einige Rundfunkprogramme, wenn man anerkennt, das Nachbarstaaten auch Rundfunk machen wollen. Insofern ist auch das Ziel (2) des öffentlich rechtlichen Rundfunks relevant gewesen, allen gesellschaftlichen Gruppen Zugang zu den wichtigen elektronischen Medien zu gewähren.

Heute, 65 Jahre später, stechen allein auf einer Satelliten Postion 4000 MHz Bandbreite, das 80 fache, zur Verfügung. Heute werden die Signale um ein vielfaches effizienter codiert, so das sogar der 500 fache Platz für Angebote zur Verfügung steht. Außerdem können mit der selben Frequenz verschiedene Programme von verschiedenen Orbit Positionen abgestrahlt werden. Für ein paar Euro mehr bekommt man z.B. einen mehrfach multi-sat-lNB, mit denen man sogar mehr als den 2000 fachen Senderaum erschließen kann, So kommt es, das heute jeder jeden Sender aus Europa bekommen kann und noch viele aus Übersee als Zugabe. Selbst Unternehmen habe heute mitunter eigene Fernsehkanäle, so gab es z.B. eine Zeitlang Bahn-TV

Bis hierhin habe ich noch kein Wort über das Internet verloren, das es jedem ohne über die Zugangskosten hinausgehenden finanzieller Mittel gestattet seine Meinung in Text, Bild, Ton und Video zu veröffentlichen. So das auch für den ganz kleinen Geldbeutel publizität Sichergestellt ist.

Fazit Sowohl (1) als auch (2) als Motivation fallen aus. Und von Qualitätsjournalismus kann auch keine Rede sein, wird doch von den öffentlich Rechtlichen gezielt gelogen. Bei der Bundespräsidentenwahl wurde .z.B. berichtet, es gäbe 3 Kandidaten, tatsächlich waren es vier. Ok der Mann war von der NPD, und somit irrelevant, aber immerhin ist es der einzige Kandidat ohne zerrüttete Familienverhältnisse. Die Menschen, die sich beim Public Viewing eingefunden haben, jubelten bei den Stimmen für Herrn Gauck, und waren alles andere als Begeistert über die Wahl von Herrn Wulff. Was wurde Berichtet, nun es wurde schlicht die der Jubel dem anderen Kandidaten selbstherrlich zugeteilt. So eine Journalie kann sofort abgewickelt werden und die GEZ Zwangsgebühr ist abzuschaffen.

Um die öffentlich Rechtlichen besser einschätzen zu können, sollte man regelmäßig die mit dem Grimme Preis ausgezeichnete Web-TV Sendung Fernsehkritik.TV verfolgen.