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20 April 2015

Was ist ein "Vernünftiger Zweifel" in einem Strafprozess?

Habe Freundin, die Juristin ist, gefragt, was "kein vernünftiger Zweifel" ist. Das was ich als Mathematiker hören wollte, eine Zahl zwischen 0 und 1 für die akzeptable Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung eines Unschuldigen, habe ich nicht bekommen. Sie fing dann davon an, das es so was nicht geben dürfe. Wenn ein Zweifel besteht, müsse Freigesprochen werden. Das ist aber so Unfug.

Warum? Für eine Bewertung einer Erkenntnislage muss ich alle theoretisch mögliche Erklärungen auf ihre Plausibilität gewertet werden. Wenn ich nun festlege, das gar keine Fehler möglich sind, dann muss jede noch so Unwahrscheinliches entlastendes Szenario herangezogen werden. Beispiel: Es liegt eine Delikt vor, eine mit dem Angeklagten identische DNA wurde am Tatort gefunden, der Angeklagte hätte sich am Tatort nicht aufhalten dürfen. In der Justizpraxis an sich ein Glasklarer Fall. Oder?

Zum einen können die Spuren von einem Täter mit Forensik Kenntnissen gelegt wurden sein. Zum einen, um seinen Sündenbock für die Tat zu haben, oder um den Angelklagen gezielt zu diskreditieren. Zum anderen können die Spuren auch normal entstanden sein, der Täter aber ein eineiiger Zwilling verübt worden sein. Es haben schon erwachsene Menschen feststellen müssen, das Sie einen eineiigen Zwillings-bruder oder -Schwester haben. Ohne durch Aussagen von Ärzten und Auswertung von Medizinischen Unterlagen den Beweis anzutreten, das ein Mensch kein Zwillingsbruder hat, kann die Signifikanz eines "DNA Beweis" nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeitstheorie nie höher sein als die Wahrscheinlichkeit das eine Person kriminell ist multipliziert mit der Anzahl der Fälle "Habe Festellen müssen ich habe einen Zwilling" geteilt durch die Anzahl der Menschen auf der Welt. Da ich in verschiedenen Publikationen von wiedergefundenen Zwillingen gelesen habe, dürfte diese Signifikanz mit einer Größenordnung von 500 000 000 : 1 bewertet werden. Das ist deutlich weniger als die Werte die such aus einer Zufälligen Übereinstimmung bei Unabhängigen Zeugungen ergibt, die Regelmäßig bei 300 000 000 000 000 000 000 000 liegt.

Würde also die Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung eines Unschuldigen auf weniger als 1 zu 1 000 000 000 festgelegt, dann würden ein DNA Beweis alleine wegen der Zwillingsoption nicht ausreichen. Von der Fälschung einer Spur wurde dabei gar nicht drüber geredet.

Ein solche Grenzvorgabe wären wichtig, weil damit eine quantitative Bewertung in die Rechtsprechung einführen würde. Damit müsste jedes Verfahren eine Wahrscheinlichkeit des Irrtums- durch zufällige Übereinstimmung - liefern. Und das ist Wichtig. Das FBI hat Jahrzehnte Lang sogenannte Haarvergleiche durchgeführt. Dabei wurde aber nicht geprüft, wie groß die Aussagekraft einer vermeidlichen Übereinstimmung ist. Dadurch kam es zu einer massiven Häufung von Fehlurteilen:

FBI und Justizministerium haben laut Washington Post bislang 268 Gerichtsurteile untersucht, in denen die FBI-Forensiker eine Haaranalyse vorlegten. Die Ergebnisse sind erschütternd:

In 95 Prozent dieser Fälle war die Haaranalyse fehlerhaft.
32 Angeklagte wurden unter anderem wegen fehlerhafter FBI-Gutachten zum Tode verurteilt. 14 von ihnen wurden hingerichtet oder sind im Gefängnis gestorben.
26 von 28 Forensikern haben fehlerhafte Gutachten geschrieben.

Die Gerichtsurteile stammen aus den Jahren 1985 bis 2000. Insgesamt sollen 2500 Gerichtsurteile untersucht werden.


Eine Numerische Definition der Irrtumswarscheinlichkeit hätte aber weiterreichende Konsequenzen für Staatliches Handeln. Das FBI hat die Methodik ohne Absicherung durch weiterführende Analysen trotz bekannter Zweifel weitergeführt. Das bedeutet also das unzureichendes Handeln des Staates per se für sich genommen zu einem Fehlurteil führt. Wäre also das Produkt aus der zu zulässigen Fehlerwahrscheinlichkeit mal Anzahl der Verfahren in einem Analysezeitraum der lang genug ist größer als die Zahl der erwiesenen Fehlurteile, so wäre nur aus der Ursache des schlampigen Handelns des Staates eine "In Dubio pro Reo" Freispruch fällig. Mit anderen Worten, eine Generalamnestie mit einem Kompletten Neustart des Justizapparates.

Es ist höchste Zeit, das Warscheinlichkeitstheorie bestandteil der Juristischen ausbildung wird.

18 April 2015

Die Bundesregierung wird mit Bomben sicheren Alibis eventuell der Polizei Steine in den Weg legen.

Gerade musste ich lesen, das die Bundesregierung vermutlich plant, bei jeder Transaktion eines Handys die Positionsdaten abzuspeichern. Davon verspricht man sich, ja klar was schon, eine bessere Aufklärung von schweren Straftaten. Das dieses in der Regel nicht funktionieren wird, da sich Kriminelle der Tatsache bewusst sind, ist schon mehr als einmal Thematisiert worden. Treffen könnte diese Maßnahme vermutlich eher die aus einem Impuls handelnden Straftäter. Totschläger und Unfall flüchtige dürften zu den Stammkunden dieser Datenbank werden.

Ich will mich jetzt hier mal mit der Frage auseinandersetzen, wie diese Speicherung zur Entlastung von Verdächtigen führen kann. Jeder der ein Smartphone und eine E-Mail Account hat, wird in Zukunft seinen Aufenthalt lückenlos belegen können. Vorhandene Daten können ja nicht nur zur Belastung, sondern müssen selbstverständlich auch zur Entlastung eines Beschuldigten genutzt werden. Für jeden der Unschuldig verdächtig wird ist das natürlich eine Enorme Entlastung ... es sein denn natürlich er fährt zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort vorbei. Dann wird die VDS wie schon oft Thematisiert schnell zum Riesenproblem.

Was ich aber spannend finde: Ist die Vorastdatenspeicherung in diesem Ausmaß nicht auch eine Einladung an alle, die sich ein Alibi konturieren wollen. Zunächst mal hat jeder so eine Datenspur. Auf die Existenz einer Datenspur hinzuweisen ist also nicht verdächtig, zumal wenn man es verklausuliert macht. "Gestern, Als Erbtante Gertrude die Treppe herunter viel, war ich in XXX. Wenn man dann noch ein Photo oder eine Karte wo man war auf dem Smartphone vorzeigt, ist der Hinweis an die Polizei unmissverständlich - aber so vorgebracht das daraus nichts geschlossen werden kann. Er ein zu perfektes aber exotisches Alibi hat, der erregt damit auch schon immer Verdacht, das da was nicht stimmen könnte. Prüfen die Beamten das nun nach, und das Handy befand sich laut VDS tatsächlich am angegebenen Ort, dann hat man Staatsanwalt schon mal sehr schlechte Karten. Mann müsste neben der Tat auch Beweisen, das das Alibi getürckt ist - jedenfalls solange noch "in dubio pro Reo" gilt.

Wie könnte man ein Solches Alibi erzeugen. Man brauche jemanden oder besser etwas, das mein Smartphone bewegt. Das ist nicht besonderes schwer. Da bietet sich zum Beispiel die Bahn Busse oder LKW an Beispielsweise durch das Fixieren per Magnet. Diese werden im Kreis bewegt, das bedeutet, man kann sein Smartphone dort Verstecken, und es geht auf die Reiße, und kann die Entlastende Spur legen und kann das Smartphone wieder auf picken. Wichtig ist, das der ausgesuchte Nahverkehrs Träger zur Tatzeit so leer oder übervoll ist, das eine Feststellung X war nicht im Zug/Buß nicht sinnvoll möglich ist. Dabei muss natürlich auch dafür gesorgt sein, das Keine Kamera ein Teil des Weges dokumentiert, der als Alibi dienen soll.

Wie sehe jetzt ein solches Konstruiertes Alibi aus? (1) Der Täter tritt eine Reise zu einem Ziel an, bei dem man Typischerweise das Handy aus hat und von niemanden Wahrgenommen wird. Beispielweise zu einem im Voraus gebuchten Kinoabend, bei dem Man den Film schon deutlich vorher inkognito gesehen hat (2) Er versteckt das Handy im Verkehrsträger. (3) Er verlässt diesen ein einer nahen Haltestelle ohne Überwachung. (4a) Das Handy fährt weiter zum Ziel. Dabei kann es oder ein weiteres Gerät obendrein eine Audio oder Video Aufzeichnung fertigen, welche dem Täter das nötige Wissen über sein Alibi verschafft. (4b) Der Täter sucht den Tatort auf (5a) Dass Handy erreicht das Ziel und schaltet sich Beispiel via GPS aus. (5b) Der Täter verübt seine Tat (6a) Das Handy fährt weiter bis zur Endhaltestelle und dann wieder Zurück, aber ohne eine Spur zu legen. (6b) Der Täter kümmert sich um sonstige Spuren. (7a) Auf der Rückfahrt schaltet sich das Handy via GPS wieder an der Haltestelle vor dem Kino ein und beginnt mit der Erzeugung der Rückreisespur sowie der Aufzeichnung der "Gedächtnisinhalte". (7b) Der Täter verlässt den Tatort und begibt sich wieder an den Ort, wo er sein Handy verlassen hat. (8) Der Täter nimmt sein Smartphone wieder an sich und beendet so seine Exkursion. Er muss sich dann noch ansehen, was er auf der Reise erlebt hat und die Digitalen Spuren im Handy neutralisieren und die Kinokarte durch das übliche Abreisen entwerten. Wenn die Tat so ausgeführt wurde, das nicht klar ist ob überhaupt ein Verbrechen vorliegt, dann ist die Sache wasserdicht und wird als Unfall zu den Akten gelegt werden.

So ein Handy als Komplize ist viel Handlicher als ein Mensch. Es zu entsorgen ist keine Straftat, und so ein Handy fällt schnell mal Runter oder in das Klo, das Bad oder die Cola. Man Fragt nach dem Reparatur Preis und stellt den Wirtschaftlichen total schaden Fest.

Natürlich verbleibt der Polizei die Option auf Kommissar Zufall, das Irgendwas nachweisbares Passiert. Aber ein Zeuge, der den Täter am Falschen Ort gesehen hat, wird vermutlich nicht überzeugen. Schon eher eine Überwachungskamera. Es ist jetzt nicht gerade ein Freifahrtschein für Kriminalität, aber eine Interessante neue Option für geschickte Lügner das System mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Und Hollywood wird verbreiten wie es geht, zum Beispiel in einem "Inspektor Colombo" Krimi in dem durch eine eher realitätsferne Kette von Ereignissen die Tat dann doch noch aufgeklärt wird.

17 April 2015

Ist es Ok das Wikileaks die Daten aus dem mutmaßlichen Nordkorea Hack permanent zugänglich macht?

Wikileaks macht mal wieder von sich Reden, in dem es die von Unbekannten Publizierten bei einem Hack gegen Sony anlässlich der Veröffentlichung eines Film in dem wie beim "der große Diktator" der Machthaber Nordkoreas wenig Schmeichelhaft Rüberkommt und am ende sogar ermordet wird.

In den Unterlagen kann von der Öffentlichkeit nachvollzogen werden, wie groß der Einfluss eines Konzern wie Sony auf die Gesetzgebung wirklich ist und mit welchen Mitteln das bewerkstelligt wird. Assange hat völlig Recht, das die Wirkungsweise Internationaler Unternehmungen auf die Gesetzgebung relevant ist. Und ganz besonderes Trifft das auf Unternehmen der Content-Industrie zu.

Deren Wirtschaftliche Interessen wirken nämlich in Richtung auf eine 100% Manipulierbarkeit der Bevölkerung eines Landes. Und das ist, wovon Diktatoren und andere üble Machthaber jede Nacht träumen.

Warum ist das so? Um bessere Preise erzielen zu können, erstreben diese Konzerne den Einbau und den rechtlichen Schutz von Technologien zur Kontrolle der Verbreitung von Digitalen Informationen. DRM ist das Stichword.

Mit diesem DRM können aber ungeliebte Inhalte nach einem Verbot durch den Machthaber elegant entsorge werden. Wenn ein Erdogan nicht will, das ein Mitschnitt eines Telefonats nicht verbreitet wird, dann bräuchte er bei Flächendeckender Präsens dieser Technologie nur eine Eingabe und das "Werk" in in seinem Land nicht mehr Abspielbar. Der weg in eine Wattediktatur die dann immer Massiver wird ist völlig offen.

Ihr Potential zur Digitalen Bücherverbrennung hat die DRM Technologie bereits bewiesen. Auf Amazon wurden "1984" und "Animals Farm" vertrieben von Leuten deren Rechtsgrundlage grenzwertig war. Als ein Gericht befand, das diese nicht ausreichte, verschwanden über Nacht alle diese Kopien. Wo Nazis noch mit großem Tam Tam "Ich übergebe die Schriften des .... dem Feuer" zu Werk gingen, genügte eine Mausklick!

Die Sache ist so gefährlich, das ich dafür eintrete, einen großen Teil des Geschäftsmodell dieser Konzere schlicht zu verbieten. Als das Urheberrecht eingeführt wurde, wurde klar geregelt das der Souverrän eines Landes und seine Erffüllunggehilfen jedes Werk ohne Obolus zu Kenntnis nehmen konnten. Das muss auch heute noch gelten, wo der Souverän des Landes die gesamte Bevölkerung ist.